Jetzt kannst du uns zeigen, was du weißt, indem du unsere acht Fragen beantwortest.
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Frage 1 / 8
Welche Voraussetzungen müssen EU-Bürger erfüllen, um an Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen?
Sie müssen schon 10 Jahre in Österreich gelebt haben und mind. 18 Jahre alt sein
Sie müssen eine Vollzeit-Stelle in Österreich haben
Sie müssen in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und mind. 16 Jahre alt sein
Richtig!
Falsch!
Frage 2 / 8
Wie heißen die Politikerinnen und Politiker, die im Landtag entscheiden?
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte
Landtagsabgeordnete
Richtig!
Falsch!
Frage 3 / 8
Wie viele Mitglieder hat der Landtag in Oberösterreich?
61
56
48
Richtig!
Falsch!
Frage 4 / 8
Von wem kann ein Gesetzesvorschlag eingebracht werden?
Von Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes
Von der Landesregierung, von 3 Abgeordneten oder von einem Landtagsausschuss
Vom Bundespräsidenten, vom Bundeskanzler oder vom Vizekanzler
Richtig!
Falsch!
Frage 5 / 8
Bis wann muss man sich spätestens eine Wahlkarte besorgen?
Bis spätestens einer Woche vor dem Wahltag
Bis spätestens 10 Tage vor dem Wahltag
Bis spätestens 3 Tage vor dem Wahltag
Richtig!
Falsch!
Frage 6 / 8
Parteien mit welchen politischen Anschauungen dürfen nicht gegründet werden?
Parteien, die kriminelle Handlungen unterstützen oder Menschen diskriminieren
Parteien, die für eine freie Meinungsäußerung eintreten
Parteien, die den Umweltschutz zugunsten der Wirtschaft vernachlässigen
Richtig!
Falsch!
Frage 7 / 8
Was heißt „aktiv wahlberechtigt sein“?
Dass man bei einer Wahl seine Stimme abgeben kann
Dass man seinen Stimmzettel in einem Wahllokal abgibt
Dass man sich aktiv über Politik informiert
Richtig!
Falsch!
Frage 8 / 8
Welche Möglichkeit hat eine bettlägerige Person auch an einer Wahl teilnehmen zu können?
Es gibt keine Möglichkeit
Wählen mittels Briefwahl oder Wahlkarte
Ein Angehöriger kann mit einer schriftlichen Einverständniserklärung anstelle der Person wählen gehen
Richtig!
Falsch!
Teilnahmebedingungen
Im Rahmen der für den Oö. Landtag entwickelten Webseite „Fit fürs Wählen“ sind alle bei der Landtagswahl wahlberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre zur Teilnahme am „Gewinnspiel“ berechtigt.
Die Teilnahme erfolgt über die Webseite. Die Teilnahme ist kostenlos und möglich, solange das Angebot zur Verfügung gestellt wird. Die Oö. Landtagsdirektion behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder die Fristen für Einsendeschluss und/oder Abstimmungszeitraum sowie einzelne Teilnahmebedingungen zu ändern.
Die Oö. Landtagsdirektion behält sich weiters ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer/innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt. Eine Ablöse des Gewinnes in bar ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf den Erhalt der Gewinne. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem österreichischen Recht.